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Bau- und Kunstdenkmäler der
Amtsgerichtsbezirke KÖNIGSEE, OBERWEISSBACH und
LEUTENBERG 1894
124 Seiten, 30 Abbildungen - 21 x 14,8 cm, Herausgegeben
von Regierungen von Sachsen-Weimar Eisenach,
Sachsen-Meiningen und Hildburghausen, Sachsen-Altenburg,
Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuss
älterer Linie und Reuss jüngerer Linie, FESTEINBAND.
1. Auflage 1881 Druck und Verlag von Otto Hendel in
Halle a.d.S. - 3. Reprintauflage 2011 im Verlag
Rockstuhl
ISBN 978-3-86777-368-3
VKP: 19,95 €

Die Bau- und Kunstdenkmäler des Amtsgerichtsbezirke
KÖNIGSEE, OBERWEISSBACH und LEUTENBERG 1894 wurde von
den Regierungen von Sachsen-Weimar Eisenach,
Sachsen-Meiningen und Hildburghausen, Sachsen-Altenburg,
Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuss
älterer Linie und Reuss jüngerer Linie als 20. Band
einer 41 Bände umfassenden Reihe herausgegeben. Das
seltene Buch wurde jetzt im Verlag Rockstuhl neu
verlegt.
Im Vorwort lesen wir: "Der Amtsgerichtsbezirk Königsee
wird im Norden von den schwarzburg-rudolstädtischen
Amtsgerichtsbezirken Stadtilm und Rudolstadt, im Osten
von den sachsen-meiningischen Amtsgerichtsbezirken
Saalfeld und Gräfenthal, im Süden vom
schwarzburg-rudolstädtischen Amtsgerichtsbezirk
Oberweissbach, im Westen vom Fürstenthum
Schwarzburg-Sondershausen begrenzt. Er ist als
Amtsgerichtsbezirk jüngeren Datums, indem das
geschichtlich viel bedeutendere Gebiet von Schwarzburg
in ihn aufgegangen ist. Dieses, zum Orlagau oder
Langewies-Gau gehörig (s. Amtsger. Rudolstadt, Eileit.),
später Besitz der Grafen von Kevernburg, bildete das
Stammland der selbständigen Linie Schwarzburg, welche
1160 durch Abzweigung von der alten kevernburgischen
Grafschaft zuerst nachweislich entstanden war. Es
umfasste die heutigen Amtsgerichtsbezirke Königsee und
Oberweissbach und am südlichen Theil des
Amtsgerichtsbezirks Rudolstadt (Herrschaft Blankenburg)
und war im 12. und 13. Jahrhundert einer der beiden
Haupttheile der Grafschaft. (Der andere war Blankenburg
seit dessen Loszuweisung vom Stammland Schwarzburg wurde
nach Günther`s XXII. Tode die Herrschaft getheilt, und
kam die eine Hälfte an des Verstorbenen jüngeren Bruder
und dann (1397) an den jüngsten Bruder Heinrich XVII.
(XV.) von der Linie Leutenberg bezw. dessen Nachkommen,
die andere Hälfte Günther`s XXII. Vetter Johann II. von
der Linie Wachsenburg und dessen Nachkommen. Die
Leutenberger verkauften ihren Antheil 1434 an Heinrich
den Streitbaren von der Linie Arnstadt-Sondershausen,
erwarben aber 1550 bei dem Aussterben der Wachsenburger
deren Antheil. Diese Erbverhältnisse waren es übrigens
gewesen, welche noch bei Lebzeiten des letzten Grafen
Günther XXXII. von Wachsenburg die Familienglieder gegen
einander aufregten und, da Günther mit Umgehung seiner
Verwandten Schwarzburg (nebst Königsee etc.) dem
Kurfürsten Friedrich verkauft hatte, zu dem
schwarzburgischen Hauskriege 1447 geführt hatten.
Heinrich des Streitbaren Sohn Heinrich XXVI. erwarb 1482
noch pfandweise die andere Hälfte Schwarzburgs von
Balthasar von Leutenberg; doch ward diese von dessen
Sohn 1536 wieder eingelöst und fiel erst bei dem
Aussterben der Leutenberger 1564 an
Arnstadt-Sondershausen und zwar an die Söhne Günther`s
XL., bezw., mit seiner anderen Hälfte vereinigt, bei der
Theilung 1571 an Albert von Rudolstadt.
Das unmittelbare Gebiet von Königsee war ursprünglich
ein Theil der Herrschaft Arnstadt gewesen (s. Gesch. d.
Amtger. Stadtilm), gehörte jedenfalls im 14. Jahrhundert
der Linie Arnstadt-Sondershausen (1361; Burkhardt, Urk.
v. Arnstadt, Nr. 162) und kam vermuthlich bei den
Regelungen unter Günther XLI. unter das Amt Schwarzburg.
Gegen Ende des 17. Jahrhunderts wurde der Amtssitz nach
Königsee verlegt (doch blieb noch der Name: Amt
Schwarzburg, so bei Treiber 1756) und Oberweissbach
davon losgetrennt, sowie einige Orte, welche zum
damaligen Amt Blankenburg geschlagen wurden (also später
mit diesem in das Amt Rudolstadt aufgingen); das Rentamt
in Schwarzburg wurde erst 1851 aufgehoben. ... "
Zum Amtsgerichtsbezirk OBERWEISSBACH gehören Deesbach
Goldisthal Katzhütte Meura Meuselbach Neuhaus
Oberweissbach Scheibe Unterweissbach; zum
Amtsgerichtsbezirk KÖNIGSEE gehören Allendorf Aschau
Barigau Böhlen Dörnfeld Döschnitz Egelsdorf Herschdorf
Horba Königsee Mellenbach Milbitz Oberhain
Oberrottenbach Schwarzburg Sitzendorf Unterköditz
Unterschöbling Wildespring; Amtsgerichtsbezirk
LEUTENBERG gehören Breternitz Bucha Burglemnitz Döhlen
Dorfilm Eichicht Eyba Fischersdorf Heberndorf Herschdorf
Hockeroda Kleingeschwenda Knobelsdorf Könitz Laasen
Landsendorf Leutenberg Löhma Munschwitz Presswitz
Reschwitz Rosenthal Sanct Jacob Schweinbach Steinsdorf
Unterloquwitz Weissbach Weitsisberga.
Die Ortschaften werden auch mit Ihren Bau- und
Kunstdenkmälern beschrieben.
Autor ist der bekannte deutscher Kunsthistoriker Prof.
Dr. Paul Lehfeldt. Er wurde am 9. Februar 1848 in Berlin
geboren. Er war der Sohn des Berliner Verlegers Joseph
Lehfeldt (1804 bis 1858). 1884 wurde Paul Lehfeldt zum
Konservator der Kunstdenkmäler Thüringens berufen. Paul
Lehfeldt starb am 2. Juli 1900 in Bad Kissingen
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